Kabelfernsehen-Empfang – keine Änderung notwendig
Sie haben vielleicht über die Medien mitbekommen, dass es bezüglich des sogenannten Kabelfernsehens eine gesetzliche Änderung gegeben hat. Grundsätzlich haben Sie ab 01.07.2024 eine Wahlfreiheit des Anbieters für Ihre Fernsehsender über Kabel. Entsprechend sind derzeit diverse Anbieter auch in unseren Wohnanlagen unterwegs und unterbreiten unseren Mietern – und damit Ihnen – entsprechende Angebote für einen neuen Kabelanschluss oder Fernsehen über das Internet.
Hier ist allerdings festzuhalten, dass abweichend zu vielen anderen Wohnungsanbietern die Köln-Lindenthaler Wohnungsgenossenschaft eG das Kabelnetz in Ihrem Haus auf eigene Kosten errichtet hat und auch Eigentümer dieses Kabelnetzes ist. Ebenfalls zahlen Sie auch abweichend zu anderen Wohnungsanbietern hierfür keine Betriebskosten, sondern das Kabelfernsehen ist ein Bestandteil der monatlichen Mietzahlung. Als Signallieferer arbeiten wir seit Jahren verlässlich und auf Basis eines Rahmenvertrags für alle unsere Wohnungen mit NetCologne zusammen, so dass Sie über alle wesentlichen Kabelkanäle als auch über eine gute Sendequalität verfügen. Daher haben wir uns auch entschlossen, an dieser bewährten und aus vielen Gesprächen mit unseren Mietern entnommen gewünschten Praxis weiterhin festzuhalten. Das bedeutet für Sie, egal was die Werbung verspricht: Sie brauchen nicht tätig zu werden – Ihr gewohnter Kabelanschluss bleibt unverändert erhalten und Sie können das Fernsehprogramm unverändert empfangen. Damit entfällt für Sie auch jeglicher Aufwand, etwas an Ihren Fernsehgeräten verändern zu müssen.