Wenn's mal wieder weiß wird

Winterdienst

Auf dieser Seite möchten wir Sie auf die Regeln für den Winterdienst hinweisen.

Wann muss geräumt und/oder gestreut werden?

Maßgeblich für das Räumen und Streuen ist die Satzung der Stadt Köln. Gemäß § 5 der Satzung – Winterwartung – gelten nachfolgende Regeln:

  • Während des Schneefalls muss nicht geräumt werden, erst nach dem Ende des Schneefalls tritt die Räumpflicht in Kraft,
  • Bei lang anhaltendem Schneefall muss erst geräumt werden, wenn der Schneefall spürbar abnimmt,
  • Bei extremem Winterwetter mehrmals pro Tag,
  • Setzen Frost und Schneefall nach 20.00 Uhr ein, genügt es, wenn bis morgens 7.00 Uhr die Wege geräumt sind,
  • An Sonn- und Feiertagen sind die Arbeiten bis 9.00 Uhr zu erledigen.

LINKSRHEINISCHE STADTTEILE … Lindenthal, Nordstadt, Stadtmitte, Südstadt, Sülz

Die Schneeräumung der Hauseingänge und des Bürgersteigs sowie das Streuen bei Glatteis übernimmt jeweils von November bis einschließlich März – für die Stadtteile Lindenthal und Sülz - die Firma GaLaBau Klein; für die Stadtteile Nordstadt, Stadtmitte und Südstadt der Hausmeisterservice Grett.

Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Neben­kosten­abrechnung auf alle Wohneinheiten umgelegt.

Von der fremdvergebenen Schneeräumung ausgenommen sind die Garagen-Innenhöfe und Innenhöfe, diese müssen weiterhin von den Mietern/­Nutzern bzw. den Garagenmietern selbst entsprechend geräumt werden.  

LINKSRHEINISCHE STADTTEILE … Vogelsang, Zollstock

In diesen Wohnanlagen wird der Winterdienst von unserem Regiebetrieb übernommen.

Der Bereich der Bürgersteige vor den Garagenanlagen und der Zugang zu den Abfallbehältern wird hier ebenfalls mitgeräumt, allerdings nicht die Zufahrten zu den Garagen, diese müssen auch weiterhin von den jeweiligen Garagenmietern entsprechend gepflegt werden.

Die für den Winterdienst anfallenden Kosten werden im Rahmen der Neben­kosten­abrechnung auf alle Wohneinheiten umgelegt.

RECHTSRHEINISCHE STADTTEILE … Porz

Die Schneeräumung der Hauseingänge und des Bürgersteigs sowie das Streuen bei Glatteis erfolgt durch die Bewohner des Erdgeschosses.
Soweit es sich dabei um alte oder kranke Personen handelt, sollten jedoch andere Hausbewohner im Interesse einer guten Nachbarschaft diese Arbeiten übernehmen.

Auf ein weiterhin »Gutes Klima« in den Hausgemeinschaften, auch bei Eis und Schnee, hofft Ihre Köln-Lindenthaler Wohnungs­genossenschaft!